Kostenübernahme mit Pflegegrad
Hoppe Hilfe ist ein ambulanter Sozialdienst und ein anerkannter Träger nach Landesrecht für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 b für den Raum Bremen und Niedersachsen. Wir sind berechtigt nach Ihrer Zustimmung direkt mit der Pflegekasse je nach Pflegegrad abzurechnen für:
- den Entlastungsbetrag nach § 45 b i.H.v. 125,00 € / Monat ab Pflegegrad I nach Abtretungserklärung
- 40 % des ambulanten Sachleistungsbetrags nach Umwandlung (Umwandlungsanspruch) für Angebote zur Unterstützung im Alltag ab Pflegegrad II (vorherige Beantragung nötig)
- die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (vorherige Beantragung nötig)
Übersicht & Einstufung Pflegegrade
Die Einstufung in einen Pflegegrad (PG1 – PG5) ist eine Garantie auf Unterstützung im häuslichen Alltag auf Basis Ihrer individuellen Lebenssituation.
1. Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
2. Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
3. Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
4. Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
5. Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Versorgung