H o p p e  H i l f e
Wir  meistern  Ihren  Alltag! 

Kostenübernahme bei diagnostischer Notwendigkeit 

Hoppe Hilfe spezialisiert sich auch auf Personengruppen, die einen hohen Bedarf an Unterstützungsleistungen erfordern, aber Ihre Ansprüche möglicherweise nicht kennen. Im Folgenden sind zwei Beispiele beschrieben.


Onkologische Diagnose:


Bei Ihnen, Ihrem Verwandten, oder einer  Freund/in / einem Freund wurde  eine Erkrankung mit onkologischem Hintergrund diagnostiziert?  Ihr Alter entspricht nicht dem Gedanken, einen Pflegegrad zu beantragen? Sie haben Anspruch bei einer chronischen Erkrankung! Vernachlässigen Sie  diesen nicht und entlasten Sie Ihren Alltag durch die Akzeptanz, die Hilfe in Anspruch zu nehmen. 


Ablauf: 


  • Antrag auf Pflegegrad aufgrund von chronischer Erkrankung (online möglich)
  • Medizinsiche Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
  • Genehmigung der Pflegeleistungen auf jeweiligen Pflegegrad durch MDK und Pflegeversicherung
  • Sofortiger Anspruch ab Antragstellung auf Entlastungleistungen nach § 45 b i.H.v. 125,00 € / Monat 
  • Solange kein Pflegegrad besteht, ist die Genehmigung durch die Krankenkasse möglich (Ablauf siehe unten)

Multiple Sklerose (MS):

Sie leiden an MS? Sie fühlen sich nicht in der Lage, Ihren Haushalt alleine zu meistern? Dann kommen Sie auf uns zu!

Ablauf: 

  • Antragstellung auf Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse (Achtung! Ärztliche Stellungnahme durch Ihren Haus- oder Facharzt notwendig)
  • Prüfung auf Vollständigkeit und auf Ihren individuellen Anspruch durch die Krankenkasse und ggf. durch Hinzuziehung des MDK´s


Operationen: 


Bei Ihnen ist eine Operation oder eine Rehabilitationsmaßnahme geplant und Sie können während oder nach dem stationären Aufenthalt Ihren Haushalt alleine nicht meistern? Beantragen Sie Ihre persönliche Haushaltshilfe rechtzeitig. 


Genehmigungszeitraum: 

 

Eine Genehmigung ist bis zu 4 Wochen möglich. Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch auf längstens 26 Wochen. Einige Kassen haben diese Altersgrenze jedoch im Rahmen einer Satzungsleistung erhöht. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. 

 

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