Kostenübernahme mit Pflegegrad
Hoppe Hilfe ist ein ambulanter Sozialdienst und ein anerkannter Träger nach Landesrecht für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 b für den Raum Bremen und Niedersachsen. Wir sind berechtigt nach Ihrer Zustimmung direkt mit der Pflegekasse je nach Pflegegrad abzurechnen für:
- den Entlastungsbetrag nach § 45 b i.H.v. 125,00 € / Monat ab Pflegegrad I nach Abtretungserklärung
- 40 % des ambulanten Sachleistungsbetrags nach Umwandlung (Umwandlungsanspruch) für Angebote zur Unterstützung im Alltag ab Pflegegrad II (vorherige Beantragung nötig)
- die Verhinderungspflege nach SGB XI 39 (vorherige Beantragung nötig)