H o p p e  H i l f e
Wir  meistern  Ihren  Alltag! 

Kostenübernahme mit Pflegegrad

Hoppe Hilfe ist ein ambulanter Sozialdienst und ein anerkannter Träger nach Landesrecht für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 b für den Raum Bremen und Niedersachsen. Wir sind berechtigt nach Ihrer Zustimmung direkt mit der Pflegekasse je nach Pflegegrad abzurechnen für:


  • den Entlastungsbetrag nach § 45 b i.H.v. 125,00 € / Monat ab Pflegegrad I nach Abtretungserklärung
  • 40 % des ambulanten Sachleistungsbetrags nach Umwandlung (Umwandlungsanspruch) für Angebote zur Unterstützung im Alltag ab Pflegegrad II  (vorherige Beantragung nötig)
  • die Verhinderungspflege nach SGB XI 39 (vorherige Beantragung nötig)
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